Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahme
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Mit dem Beschlussvorschlag soll eine also eine erhebliche Veränderung der Kapitalausstattung der Gesellschaft (Kapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals) erfolgen, die nicht mit einem Vorratsbeschluss erfolgen sollte. Die DSW akzeptiert Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht in der Regel bis zu 40 %.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 13.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 593612
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bremen
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.