Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Hier steht die Schaffung neuen genehmigten Kapitals an, bei dem bei Sachkapitalerhöhungen wie üblich ein höherer Stammkapital-Anteil von 10% betroffen sein kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 19.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

WKN: A12UP3
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.
