Hauptversammlung Noratis AG

  • 10:00 Uhr
  • Bad Homburg
  • Sonstige
TOP 2, 6 und 7

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Tagesordnungspunkt 2
Der Beschluss sieht vor, dass der gesamte Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Die Aktionäre erhalten daher keine Gewinnbeteiligung. Eine Begründung, weshalb die Aktionäre nicht am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden sollen, ist dabei nicht erfolgt. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung kann insoweit nicht zugestimmt werden.


Tagesordnungspunkt 6
Die Gesellschaft möchte ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals beschließen. Hierzu ist aus der Begründung klar ersichtlich, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handelt. Weiterhin soll das Bezugsrecht der Aktionäre für die Kapitalerhöhung bis zu 20% im Wege des vereinfachten Bezugsrechteausschlusses ausgeschlossen werden können. Sowohl das Volumen der Kapitalerhöhung als auch die Höhe des zu beschließenden Bezugsrechteausschlusses sind mit den DSW-Abstimmungsleitlinien nicht in Einklang zu bringen.


Tagesordnungspunkt 7
Die Gesellschaft möchte ein neues bedingtes Kapital zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen schaffen. Dies soll in Höhe von 50% des Grundkapitals und bis zu einem Nennbetrag von EUR 250.000.000 ermöglicht werden. Hierzu soll auch das Bezugsrecht der gemäß § 186 Abs. 3 AktG ausgeschlossen werden. Dies ist mit den DSW-Abstimmungsleitlinien nicht in Einklang zu bringen. Insbesondere der geplante Bezugsrechteausschluss in der geplanten Höhe, aber auch das Volumen der Kapitalerhöhung sind Gründe hierfür.



TOP 3 bis 5, 8 bis 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Tagesordnungspunkt 3
Die Entlastung der Vorstandsmitglieder soll im Wege der Einzelentlastung erfolgen. Gegen die Entlastung der Vorstandsmitglieder bestehen keine Bedenken.


Tagesordnungspunkt 4
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Wege der Einzelentlastung erfolgen. Gegen die Entlastung des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.


Tagesordnungspunkt 5
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niddastraße 91, 60329 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.


Tagesordnungspunkt 8
Zur Wahl stehen die bereits zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählten Herren Hans-Jörg Bergler und Christof Scholl. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl sowohl von Herrn Hans Jörg Bergler als auch von Herrn Christof Scholl sprechen würden.


Tagesordnungspunkt 9
Anpassung der Satzung vor dem Hintergrund der Neufassung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG. Es bestehen keine Bedenken gegen eine Zustimmung.


Tagesordnungspunkt 10
Die Satzungsänderung steht im Einklang mit dem Gesetz, insbesondere liegt hierin kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 AktG. Da in den zwölf Sitzungen des vergangenen Geschäftsjahres lediglich eine entschuldigte Abwesenheit vermerkt war, ist nicht davon auszugehen, dass es zu einem Missbrauch dieser Satzungsänderung oder zu einem Abfall der Qualität der Arbeit des Aufsichtsrats kommt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Noratis AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 17.07.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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