Hauptversammlung NEXUS AG

  • 10:00 Uhr
  • Donaueschingen
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 2 - 4, 2 - 13

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2 - 4, 2 - 13

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

TOP 2:
Bei einem Jahresüberschuss von 31,163 Mio Euro sollen nur 3,969 Mio Euro ausgeschüttet werden. Die DSW fordert regelmäßig eine Ausschüttung von 50% des Konzern-Jahresüberschusses. Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft in wenigen Monaten delistet wird und dann von der Börse genommen wird, könnte man überlegen, ob nicht der komplette Bilanzgewinn von 77,092 Mio Euro hätte ausgeschüttet werden können. So hätten die von uns vertretenen und nun zwangsweise herausgedrängten Kleinaktionäre angemessen vom Delisting und Squeeze Out profitieren können. Die " Minidividende " ist nicht gerechtfertigt, auch unter der Betrachtung dass die Gesellschaft einen Free Cash Flow von 21,226 Mio Euro erwirtschaftet hat und über Barmittel und kurzfristig weiter verfügbare Mittel von insgesamt fast 120 Millionen Euro verfügt. Das hätte auch die vollständige Ausschüttung des kompletten Bilanzgewinns gerechtfertigt. Die DSW geht davon aus, dass diese Mittel nach Vollzug des Delistings und des Squeeze Outs dann als Sonderausschüttung an den übernehmenden Hedge Fonds TA Associates Management L.P fließen werden.


TOP 3 und TOP 4 :
Angesichts des Delistings und des folgenden Rückzuges von der Börse können wir weder den Vorstand noch den Aufsichtsrat entlasten, da beide Gremien diese - eine Enteignung der von uns vertretenen Aktionäre bedeutende - Maßnahmen befürworten. Unsere Aktionäre können von den sehr guten Aussichten der Gesellschaft in den Folgejahren nicht mehr profitieren.


TOP 12 :
Wir lehnen die Vorschläge ab. Alle Kandidaten sind der TA Associates Management L.P zuzurechnen. Dieser Hedge Fonds hat aktuell 94.95% des Grundkapitals der Gesellschaft erworben und nimmt diese von der Börse. Daher können wir natürlich, unabhängig ob die Kandidaten qualifiziert sind oder nicht, keinesfalls zustimmen.


TOP 13:
Wir lehnen die Ermächtigung, bis zum 31.08.2029 virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten, ab. Einmal akzeptiert die DSW maximal zwei Jahre, und zum Anderen soll eine virtuelle HV nur möglich sein, wenn besondere Umstände eine Präsenz HV unmöglich machen. Eine hybride HV würde die DSW unterstützen; das sieht der Beschlussantrag aber nicht vor.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


NEXUS_TO25.pdf
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Beschlüsse Stand: 26.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

NEXUS_Ergbenis25.pdf
Download PDF (208 KB)

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