Die DSW-Empfehlung lautet JA.
keine Empfehlung
Das wird auf der HV zu entscheiden sein. Es handelt sich um eine virtuelle HV. Die Einberufung enthält keine explizite Aussage darüber, ob alle Mitglieder des Verwaltungsrats während der gesamten virtuellen Hauptversammlung anwesend sein werden. Sind sie es nicht und ist dies nicht ausreichend entschuldigt, ist dem Verwaltungsrat die Entlastung zu verweigern
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 09.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 658080
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.