Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Hier gibt es fehlende klare Kriterien für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen; die Aktionärsrechte könnten beeinträchtigt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 04.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 719350
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.