Hauptversammlung KAP AG

  • 10:00 Uhr
  • Fulda
  • Sonstige
TOP 2, 3 und 6

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

zu 2.
Gründe für die DSW, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern, liegen insbesondere dann vor, wenn der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion in der Vergangenheit nicht nachgekommen ist. Hierbei kann auch das Fernbleiben bei mehr als 25% der Aufsichtsrats-/Ausschusssitzungen ohne Angaben von wichtigen Gründen Berücksichtigung finden. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der Refinanzierung, dem Kreditvertrag, der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der Geschäftsentwicklung der einzelnen Segmente und relevanten Finanzkennzahlen befasst. In Anbetracht der schwierigen Lage der Gesellschaft könnte man eine höhere Teilnahmequote als 83% bei lediglich 4 Sitzungen erwarten, wobei eines der Aufsichtsratsmitglieder lediglich eine Quote von 75% aufweist. Es ist aktuell nicht davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion nicht nachgekommen ist. Aufgrund dessen wird eine Enthaltung bei diesem Beschlussvorschlag befürwortet.


zu 3.
Grund für die DSW, eine Nichtentlastung des Vorstands zu fordern, kann etwa ein nachhaltig schlechterer Geschäftsverlauf im Vergleich zur Branche sein, sofern deutliche Anzeichen dafür sprechen, dass wesentliche Gründe für den schlechteren Geschäftsverlauf im Verhalten des Managements zu sehen sind. Dies ist derzeit nicht anzunehmen. Aktuell belasten die Gesellschaft ein schwieriges Marktumfeld, die schwache Nachfrage im Automotive- und Industriesektor sowie die insgesamt verhaltene Entwicklung in wichtigen Abnehmerbranchen. Aufgrund der anhaltend schwierigen Marktbedingungen im Automotive-Sektor waren Wertminderungen notwendig. Ferner sind ein erhöhter Jahresfehlbetrag, ein rückläufiger Umsatz, ein Rückgang des normalisierten EBITDA, des Eigenkapitals sowie der Eigenkapitalquote zu verzeichnen. Die Gesellschaft hat Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen eingeleitet und den bestehenden Konsortialkredit verlängert. Daher wird eine Enthaltung bei diesem Beschlussvorschlag befürwortet.


zu 6. 
Das Vergütungssystem ist transparent und nachvollziehbar erläutert; insbesondere sind feste und variable Vergütungsbestandteile (STI, LTI) sowie eine Malus- und Clawback-Regelung vorhanden und eine Maximalvergütung festgelegt. Kritisiert wird, dass der variable Anteil an der Vergütung nicht zwingend überwiegend ausgestaltet ist (erfolgsunabhängige Vergütung 44-74%; erfolgsabhängige Vergütung 26-56%) und dass die jährliche Maximalvergütung in Höhe von 2 Mio. Euro in Anbetracht der Unternehmensgröße hoch angesetzt erscheint. Aus diesen Gründen wird eine Enthaltung bei diesem Beschlussvorschlag befürwortet.

TOP 4 und 5

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 4.1
Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bestehen keine Bedenken. Der Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde erstmals in der Hauptversammlung 2019 gewählt, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.


zu 4.2
Gegen den vorgeschlagenen Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bestehen keine Bedenken.


zu 5.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 7.
Durch die Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung soll die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats geändert werden. Hier ist vorgesehen, die Vergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Vergleich zum jetzt geltenden Vergütungssystem dahingehend anzupassen, dass der Stellvertreter anstatt bislang das 1,1-fache der Grundvergütung in Höhe von EUR 50.000,00 nunmehr – wie der Vorsitzende des Aufsichtstrat – das 1,5-fache der Grundvergütung erhalten soll, mithin eine Vergütung in Höhe von EUR 75.000,00. Aufgrund der negativen Unternehmensentwicklung der letzten Jahre, insbesondere in bilanzieller Hinsicht die Senkung des Eigenkapitals bzw. der Eigenkapitalquote, der Jahresverlust, der Umsatzrückgang sowie die Wertminderungen, und der schwierigen Lage der Gesellschaft stellt sich dieser Beschlussvorschlag als eine Erhöhung zur Unzeit dar. Daher ist der Beschlussvorschlag abzulehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von KAP AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 09.07.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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