Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2
Die DSW ist nicht damit einverstanden, dass keine Dividende trotz vorhandenem Ergebnis ausgeschüttet wird. Es kommt hinzu, dass ergebnisbelastend Steueraufwand eingebucht wurde, der nicht zwingend genau in dem Jahr hätte berücksichtigt werden müssen, an dem letztmalig freie Aktionäre am Ergebnis partizipieren können.
zu TOP 5
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.
zu TOP 8
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) wiederspricht den Aktionärsinteressen und daher kann hier nicht zugestimmt werden.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 12.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.