Gewinnverwendung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Aktionäre können eine angemessene Beteiligung am Jahresübeschuss erwarten, wie es bei der Haemato AG auch bis zum Delisting 2024 der Fall war. Daher lehnen wir die Mindestdividende als Maßnahme, die Aktionäre zu vergraulen, ab.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.