Hauptversammlung FORIS AG

  • 12:00 Uhr
  • Bonn
  • Sonstige
TOP alle

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2025 einen Bilanzgewinn von 180.494,99 EUR aus, der vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Angesichts des leicht negativen Jahresergebnisses und der weiterhin hohen Investitionen in die Prozessfinanzierung erscheint dies sachgerecht. Die Gesellschaft verfügt weiterhin über eine sehr solide Eigenkapitalquote von 84,0 %.


zu 3.
Das Geschäftsjahr 2025 war durch die hohe Volatilität des Prozessfinanzierungsgeschäfts geprägt. Zwar wurde ein leicht negatives Konzernergebnis erzielt, dies resultierte jedoch vor allem aus dem Ausbleiben größerer Verfahrensbeendigungen und nicht aus operativen Schwächen. Positiv hervorzuheben sind die weiterhin starke Marktstellung im Bereich Vorratsgesellschaften, neue Rekordverkaufszahlen in diesem Segment sowie der weitere Ausbau des Prozessfinanzierungsportfolios. Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen oder eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung sind nicht ersichtlich.


zu 4.
Es sind keine besonderen negativen Vorkommnisse bekannt geworden, die einer Entlastung des Aufsichtsrats entgegenstehen würden. Die Überwachungstätigkeit wurde ordnungsgemäß wahrgenommen.


zu 5.
Gegen die Bestellung der nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft, Köln, bestehen keine Bedenken. Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit oder Verstöße gegen Rotationsanforderungen liegen nicht vor.


zu 6.
Der Vergütungsbericht erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und stellt die Vergütungsstruktur nachvollziehbar dar. Die Vorstandsvergütung lag mit 274 TEUR unter dem Vorjahresniveau; eine erfolgsabhängige Vergütung wurde aufgrund der Zielverfehlung nicht gewährt. Insgesamt erscheint die Vergütung angesichts der Unternehmensgröße und der Geschäftsentwicklung angemessen.


zu 7.1
Herr Dr. Rollmann verfügt über langjährige Kenntnisse der Gesellschaft als ehemaliger Vorstand und langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender. Seine fachliche Eignung sowie die zeitliche Verfügbarkeit sind gegeben.


zu 7.2
Herr Börsch verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Unternehmensberatung, Mittelstandsfinanzierung und Aufsichtstätigkeit. Seine fachliche Eignung sowie die zeitliche Verfügbarkeit sind gegeben.


zu 7.3
Frau Dr. Kramer verfügt über ausgewiesene Expertise in den Bereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Gesellschaftsrecht und ergänzt das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sinnvoll. Ihre fachliche Eignung sowie die zeitliche Verfügbarkeit sind gegeben.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Foris_TO26neu.pdf
Download PDF (2 MB)

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von FORIS AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 17.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.