Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu Top 2 und 3
Die verspätete Vorlage des Jahresabschlusses 2023 sowie erhebliche Einschränkungen im Testat bringen uns zu dem negativen Votum.
zu Top 4
Es liegen keine Informationen zur Person und der Eignung des Kandidaten vor.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.