Hauptversammlung EUROKAI GmbH & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP 2 - 6, 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 7:
Zwar ist positiv, dass die Entscheidung über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Beschlussvorschlag sieht aber eine Ermächtigung für fünf Jahre vor. Die DSW erwartet Präsenz- oder hybride Hauptversammlungen als Ausdruck guter Corporate Governance und hält virtuelle Hauptversammlungen nur in konkret benannten Ausnahmefällen für sachgerecht; zudem soll eine Ermächtigung maximal zwei Jahre dauern.


zu TOP 8:
Das Vergütungssystem als solches ist grundsätzlich DSW-konform. Kritisch ist aber die Höhe und der Zeitpunkt der Erhöhung. Die einfache Festvergütung soll von 30.000 € auf 50.000 € steigen, der Aufsichtsratsvorsitzende künftig 150.000 € erhalten, der stellvertretende Vorsitzende 75.000 €; die Prüfungsausschussvergütung soll ebenfalls steigen. Das ist eine erhebliche Erhöhung von rund 66,7 % bei der Grundvergütung, nur ein Jahr nachdem das System 2025 mit 100 % gebilligt wurde.


Angesichts des deutlichen Rückgangs des HGB-Jahresüberschusses 2025 und des vorsichtigen Ausblicks auf ein merklich niedrigeres Ergebnis im Segment CONTSHIP Italia 2026 wirkt die Erhöhung zudem nicht hinreichend überzeugend begründet.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Eurokai_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von EUROKAI GmbH & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 25.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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