Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
TOP 9:
Obwohl das ZuFinG den erweiterten Bezugsrechtsausschluss (bis 20 %) nun erlaubt, empfiehlt die DSW Zurückhaltung bei der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von bis zu 50 % (!) des Grundkapitals unter vollständigem Bezugsrechtsausschluss, insbesondere bei Sacheinlagen. Eine konkrete Verwendung ist nicht bekannt. Die Verwässerungspotenziale sind erheblich und nicht ausreichend durch Schutzmechanismen kompensiert.
TOP 10:
Die Ermächtigung geht mit einem erweiterten Bezugsrechtsausschluss und großem Verwässerungspotenzial einher (20 % des Grundkapitals). Eine konkrete Begebung oder Verwendung wird nicht genannt. Auch wenn rechtlich zulässig, ist dies nach DSW-Richtlinien zu weitgehend.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 24.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.