Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das zum 30. September 2023 endende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Konzernabschlussprüfer für das vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 laufende Geschäftsjahr zu wählen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es geht uns hier nicht um die Personen, die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 und § 18 der Satzung der Edel SE & Co. KGaA
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Eine Satzungsänderung zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung lehnt die DSW ab, wenn
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung der Edel SE & Co. KGaA
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW hält die persönliche Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder bei einer physischen Hauptversammlung für erforderlich, um einen direkten Austausch mit den Aktionären zu gewährleisten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Edel SE & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 17.03.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.