Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Achtiung! Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Achtiung! Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht
Die (Ziel-)Gesamtvergütung nicht überwiegend variabel und in ihrem variablen Anteil nicht überwiegend langfristig. Sie enthält einen zu hohen Anteil von 50-60% für das Grundgehalt, während Vorstände eher als Unternehmer denn als Angestellte zu entlohnen und zu incentivieren sind.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.