Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Achtiung! Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Achtiung! Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht
Die (Ziel-)Gesamtvergütung nicht überwiegend variabel und in ihrem variablen Anteil nicht überwiegend langfristig. Sie enthält einen zu hohen Anteil von 50-60% für das Grundgehalt, während Vorstände eher als Unternehmer denn als Angestellte zu entlohnen und zu incentivieren sind.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 05.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.