Hauptversammlung Deutsche Konsum REIT-AG

  • 11:00 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 3-4, 6 (Elgeti) und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Dass die Dividende signifikant geringer ausfällt als auf der vergangenen HV angekündigt und auch der bereits reduzierte Dividendenvorschlag aus der ursprünglich für den 16.03. vorgesehenen, dann abgesagten HV nun nochmals unterboten wird, ist für Aktionäre schmerzlich. Allerdings erscheint es mit Blick auf die aktuellen Umstände (Refinanzierungssituation, REIT-Status) sinnvoll, wenn mehr Geld als ursprünglich geplant im Unternehmen verbleibt. Gleichzeitig ist das Management den Aktionären in besonderem Maße verpflichtet zu erläutern, wie die eigentlich zur Ausschüttung vorgesehenen Mittel nun verwendet werden.


zu TOP 5
Die Verkleinerung der satzungsmäßigen Zahl des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitgliedern erscheint sinnvoll. Da die AR-Vergütung ohnehin relativ gering ist, geht es dabei weniger um die Kosten als vielmehr um eine effizientere Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats.


zu TOP 6    Frau Lubitz
Frau LUBITZ erscheint gemessen an den Angaben aus ihrem Lebenslauf als probate Kandidatin und gute Verstärkung des AR-Teams im Sinne komplementärer Kompetenzen.


zu TOP 8
Der Bericht zeichnet ein sehr umfängliches Bild der Prämissen und Komponenten der Verfügung im Geschäftsjahr 2022. Da nicht das Vergütungssystem selbst zur Beschlussfassung ansteht, sondern lediglich der Bericht, kann hier zugestimmt werden.


zu TOP 9
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird ausführlich, transparent und verständlich erläutert. Das Vergütungssystem zielt ausschließlich auf Fixvergütungen ab und steht damit im Einklang mit der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem ist die vorgeschlagene Vergütung des Aufsichtsrats gemessen an Unternehmensgröße und dem Marktsegment (Prime Standard) eher gering.


zu TOP 11
Es handelt sich hier um eine rein „technische“ Umstellung der Bedingten Kapitalia und nicht um einen zusätzlichen Vorratsbeschluss für künftige Kapitalmaßnahmen: Das eine Bedingte Kapital wird um 200.000 Euro erhöht, das andere um 200.000 Euro reduziert.



TOP 3 und 4

Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Ein wesentliches Thema für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sind die Umstände der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Potsdam betreffend eine mögliche Aberkennung des REIT-Status. Die Gesellschaft führt hierzu auf Seite 74 des Geschäftsberichts aus, dass der einschlägige Teilbericht über die Betriebsprüfung „im Sommer 2022“ eingegangen sei. Die Öffentlichkeit wurde allerdings erst viel später darüber hin Kenntnis gesetzt. Hier ist im Rahmen der HV zu klären, inwieweit die Gesellschaft und ihre Organe den Informationspflichten nachgekommen sind. Bis zu einer derartigen Klärung kann hier nur eine Stimmenthaltung empfohlen werden. Obendrein sind auch die Umstände der Verschiebung der Hauptversammlung über die Frist gem.  § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG entlastungsrelevant zu klären. 

TOP 6

AR Wahl Herr Elgeti

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Herr ELGETI beabsichtigt, als amtierender Vorsitzender des Vorstands ohne „Cooling Off“ direkt in den Aufsichtsrat zu wechseln und dort sogar für den Vorsitz zu kandidieren. Dies ist unter Corporate Governance-Gesichtspunkten in höchstem Maße kritikwürdig und folglich abzulehnen. Gegenstand einer Frage wird sein, wer die Aktionäre sind, die Herrn Elgeti gem. § 100 Abs. 2 Ziffer 4 AktG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen haben.

TOP 10

Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft eine Präsenzhauptversammlung abhält. Gleichzeitig stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP – zumal die Gesellschaft beabsichtigt, den vom Gesetzgeber definierten Maximalzeitraum (fünf Jahre) auszunutzen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Konsum REIT-AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 30.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 14.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

DJR_Abstimmungsergebnisse_23.pdf
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