Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Diesjährig stimmt die DSW dem Dividendenvorschlag noch zu, wird aber auf der Hauptversammlung die Dividendenstrategie der Gesellschaft genau hinterfragen und entsprechend zukünftig diese genau beobachten.
zu 3.
Der geschäftsführenden Direktoren haben die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und trotz schwierigem Marktumfeld ein gutes Ergebnis erzielt.
zu 4.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung des Verwaltungsrates entgegenstehen.
zu 5.a. Dennis Hübner
In fachlicher Hinsicht ist Herr Hübner für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Hübner ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
zu 5.b. Senator E.h. Detlef W. Hübner
In fachlicher Hinsicht ist Herr Hübner für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Hübner ist kein Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 5.c. Marc Hübner
In fachlicher Hinsicht ist Herr Hübner für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Hübner ist kein Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 5.d. Holger Bürskens
In fachlicher Hinsicht ist Herr Bürskens für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Bürskens ist kein Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 5.f. Ewald Kaiser
In fachlicher Hinsicht ist Herr Kaiser für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Kaiser ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
zu 5.g. Helmut Olivier
In fachlicher Hinsicht ist Herr Olivier für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Olivier ist kein Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 5.h. Gerard van Kesteren
In fachlicher Hinsicht ist Herr van Kesteren für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr van Kesteren ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
zu 5.i. Axel Wöltjen
In fachlicher Hinsicht ist Herr Wöltjen für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Wöltjen ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
zu 6.
Gegen die Votum AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Prof. Dr. Grube für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Prof. Dr. Grube ist jedoch bereits in 4 weiteren vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Vorsitzender, weshalb die zeitliche Verfügbarkeit derzeit nicht gewährleistet sein könnte (Overboarding).
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.