Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2
Es wird nur die Mindestdividende von 4 Cent vorgeschlagen. Das Vorgehen dient ersichtlich dazu, den noch verbliebenen Streubesitz von 33% zu zermürben und aus der Gesellschaft heraus zu drängen, damit der Squeeze Out erfolgen kann. Die Gesellschaft hat einen Jahresüberschuss von 21,948 Mio Euro erzielt und hatte am Stichtag ein Finanzguthaben im Finanzmittelfonds von 10,296 Mio Euro. Eine Ausschüttung von 50 % des Jahresüberschusses würde 1,31 Euro je Aktie entsprechen und ist insgesamt darstellbar. Der Vorschlag der Gesellschaft ist nicht akzeptabel.
zu TOP 10
Die Vergütung von 30000 Euro je Aufsichtsrat plus weitere Vergütungen halten wir bei den sinkenden Ergebnissen für zu hoch. Zudem wollen wir den Personenkreis, der für die virtuelle HV und den Vorschlag der Mindestdividende verantwortlich ist, nicht noch belohnen.
zu den anderen abgelehnten TOP
Die Personen sind für die Durchführung der virtuellen HV und den inakzeptablen Dividendenvorschlag verantwortlich und können weder entlastet werden, noch sind sie in den Aufsichtsrat wählbar.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Unser finales Abstimmverhalten hängt von den gegenenen Antworten durch die Verwaltung in der HV ab.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von DATAGROUP SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 17.02.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.