Hauptversammlung CPU Softwarehouse AG

  • 12:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2 und 3

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 2
Die Ergebnis- und Umsatzentwicklung sind verheerend. Die im Geschäftsjahr 2024 aktivierten Eigenleistungen wurden in diesem Jahr über eine Sonderabschreibung wieder wertberichtigt, gleichzeitig wurden im Geschäftsjahr 2025 wieder hohe Eigenleistungen aktiviert. Die Entscheidung, die Hauptversammlung trotz der existenziellen Krise der Gesellschaft abermals virtuell durchzuführen, hält die DSW für falsch. 



zu TOP 3
Die DSW wird den Aufsichtsrat nicht entlasten. Im vergangenen Jahr wurde der ehemalige Vorstand Dirk Zetzsche auf Vorschlag der Verwaltung für das Geschäftsjahr 2024 nicht entlastet. Nun soll dieser Beschluss ins Gegenteil verkehrt und das Vorstandsanstellungsverhältnis erst zum 30.09.2025 einvernehmlich beendet werden. Die Handlungsweise des Aufsichtsrats ist klärungsbedürftig. Die Entscheidung, die Hauptversammlung trotz der existenziellen Krise der Gesellschaft abermals virtuell durchzuführen, hält die DSW für falsch. 

TOP 4 und 5

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 4
Die DSW wird den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 entlasten.


zu TOP 5
Die DSW wird die Wahl der Quintaris GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 unterstützen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


CPU_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von CPU Softwarehouse AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 19.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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