Hauptversammlung Brüder Mannesmann AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Pensionsleistungen für die Vorstände stehen völlig außer Verhältnis zur Größe und Ertragskraft der Gesellschaft. Hier trägt der Aufsichtsrat die Verantwortung.

TOP 5

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 22b in die Satzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Außerdem ist der Zeitraum für diese Ermächtigung zu lang. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.).

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Anpassung von § 22a Absatz 1 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Von einem Aufsichtsratsmitglied ist zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht.

TOP 8

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung nebst Aufhebung des gem. § 5 Absatz 3 der Satzung derzeit bestehenden genehmigten Kapitals

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es mangelt an einer Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhung durch Sacheinlage auf das von der DSW akzeptiere Maß (10%).<u1:p></u1:p>

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 31. August 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 erteilten Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2018, Ermächtigung zur Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten i.S.d. § 221 AktG und zum Bezugsrechtsausschluss, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 und entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es soll eine Ausgabe von bis zu € 50 Mio. ermöglicht werden. Dies steht außer Verhältnis zur Größe der Gesellschaft. Zudem mangelt es auch hier an einer Beschränkung des Bezugsrechtsausschlusses bei Wandelungseintritt durch Sacheinlage.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


BMAG_Einladung_HV_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Brüder Mannesmann AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 29.07.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 15.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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