Hauptversammlung Bijou Brigitte modische Accessoires AG

  • 10:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP 2 - 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der hier vorgeschlagene Vorratsbeschluss geht aus Sicht der DSW zu weit. Das neue genehmigte Kapital soll bis zu 4,05 Mio. EUR betragen und erreicht damit 50 % des derzeitigen Grundkapitals. Nach den DSW-Richtlinien sind Vorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht regelmäßig nur bis zu 40 % zustimmungsfähig. Hinzu kommt, dass Bezugsrechtsausschlüsse zwar teilweise begrenzt werden, insbesondere bei Sacheinlagen aber keine hinreichend klare Gesamtbegrenzung auf 10 % des Grundkapitals vorgesehen ist. Damit besteht aus Sicht der Aktionäre ein zu weitgehendes Verwässerungsrisiko. Mangels konkreten Finanzierungs- oder Akquisitionsanlasses halten wir diese Ermächtigung in der beantragten Breite nicht für erforderlich und werden TOP 7 daher ablehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Bijou_TO_2026.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Bijou Brigitte modische Accessoires AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 17.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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