Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der hier vorgeschlagene Vorratsbeschluss geht aus Sicht der DSW zu weit. Das neue genehmigte Kapital soll bis zu 4,05 Mio. EUR betragen und erreicht damit 50 % des derzeitigen Grundkapitals. Nach den DSW-Richtlinien sind Vorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht regelmäßig nur bis zu 40 % zustimmungsfähig. Hinzu kommt, dass Bezugsrechtsausschlüsse zwar teilweise begrenzt werden, insbesondere bei Sacheinlagen aber keine hinreichend klare Gesamtbegrenzung auf 10 % des Grundkapitals vorgesehen ist. Damit besteht aus Sicht der Aktionäre ein zu weitgehendes Verwässerungsrisiko. Mangels konkreten Finanzierungs- oder Akquisitionsanlasses halten wir diese Ermächtigung in der beantragten Breite nicht für erforderlich und werden TOP 7 daher ablehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 24.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: 522950
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Hamburg/Schleswig-Holstein
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

