Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der hier vorgeschlagene Vorratsbeschluss geht aus Sicht der DSW zu weit. Das neue genehmigte Kapital soll bis zu 4,05 Mio. EUR betragen und erreicht damit 50 % des derzeitigen Grundkapitals. Nach den DSW-Richtlinien sind Vorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht regelmäßig nur bis zu 40 % zustimmungsfähig. Hinzu kommt, dass Bezugsrechtsausschlüsse zwar teilweise begrenzt werden, insbesondere bei Sacheinlagen aber keine hinreichend klare Gesamtbegrenzung auf 10 % des Grundkapitals vorgesehen ist. Damit besteht aus Sicht der Aktionäre ein zu weitgehendes Verwässerungsrisiko. Mangels konkreten Finanzierungs- oder Akquisitionsanlasses halten wir diese Ermächtigung in der beantragten Breite nicht für erforderlich und werden TOP 7 daher ablehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Bijou Brigitte modische Accessoires AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 17.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.