Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken.
zu 3.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken.
zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MÖHRLE HAPP LUTHER Valuaton GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaf, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfsjahr 2025 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor Frau Véronique Giraudon, Corporate Director & Group CFO bei Betclic Everest Group S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaf in Paris, Frankreich, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäfsjahr 2029 beschließt, wiederzuwählen.
In fachlicher Hinsicht ist Frau Véronique Giraudon für das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes qualifziert. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit.
zu 6.
Der Vergütungsbericht für das Geschäfsjahr 2024 stellt ausreichend anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
zu 7.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten weiterhin eine feste Vergütung in Höhe von 20 Tsd. Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält weiterhin eine feste Vergütung in Höhe von 40 Tsd. Euro. Die Vergütung ist im Vergleich zu anderen Unternehmen nicht unangemessen.
zu 9.
Gegen die Satzungsänderung bestehen keine Bedenken.
zu 10.
Die DSW sieht Aktenrückkäufe grundsätzlich kritsch, da überschüssige Liquidität alternatv zur Stärkung des Unternehmenswachstums oder zur Ausschütung verwendet werden kann. In der vorliegenden Ausgestaltung bewegt sich die Ermächtgung jedoch im Rahmen der von der DSW akzepterten Grenzen. Daher kann der Erneuerung des bislang nicht genutzten Vorratsbeschlusses zugestmmt werden.
Änderung des § 21 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW verlangt die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder hybrider Form. Aus Sicht der DSW widerspricht eine dauerhafe virtuelle HV dem Grundgedanken des Aktonärsdialogs und der Aktonärsdemokrate, weshalb dem Beschluss nicht zugestmmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von bet-at-home.com AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 06.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.