Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, für das Geschäftsjahr 2025 zugunsten der Kaitalstärkung auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Aufgrund eines Konvernzverlusts von EUR -2,2 Mio. erscheint dies für das Geschäftsjahr 2025 nachvollziehbar.
zu 3.
Trotz der rückläufigen wirtschaftlichen Lage hat der Vorstand die Gesellschaft gut durch das schwierige Geschäftsjahr geführt. Deshalb bestehen keine Einwände, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.
zu 4.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nicht in gebührenderweise nachgekommen ist, weshalb dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird.
zu 5.
Hiergegen bestehen – insbesondere vor dem Hintergrund der Abschlussprüferrotation - keine Bedenken.
zu 6.
Hiergegen bestehen – insbesondere vor dem Hintergrund der Abschlussprüferrotation - keine Bedenken.
zu 7.
Es liegen keine Bedenken hinsichtlich der fachlichen Kompetenz oder zeitlichen Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder vor.
zu 9.
Die vorgeschlagene Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 ist im Wesentlichen mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien vereinbar. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses auf insgesamt 10 % des Grundkapitals, die marktübliche Laufzeit von fünf Jahren sowie die vorgesehenen Verwässerungsschutzmechanismen. Kritisch zu sehen ist die relativ breite Ausgestaltung der Ermächtigung, insbesondere hinsichtlich möglicher M&A-Transaktionen und Mitarbeiterprogramme. Insgesamt überwiegen jedoch die aktionärsschützenden Elemente, sodass eine Zustimmung vertretbar erscheint.
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vergütungsbericht ist insgesamt nachvollziehbar dargestellt und enthält positive Elemente wie Cap-Regelungen und Clawback-Klauseln. Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die variable Vergütung nahezu ausschließlich an finanziellen Kennzahlen, insbesondere dem operativen EBITA, ausgerichtet ist und keine quantifizierbaren ESG-Ziele enthält. Damit entspricht der Vergütungsbericht nicht vollständig den aktuellen DSW-Anforderungen an eine nachhaltige und ausgewogene Vorstandsvergütung. Zudem fehlen Angaben zu einzelnen neuen Vertragsparametern des Vorstandsvorsitzenden. Vor diesem Hintergrund wird eine Ablehnung empfohlen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Amadeus Fire AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.