Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Genehmigtes Kapital
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Grundsätze der DSW sehen einen Ausschluss des Bezugsrechts bis maximal 10% vor, daher ist hier mit nein zu stimmen!
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.