Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adesso SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die adesso SE und den Konzern (inkl. des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,78 je Aktie sowie den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, zustimmen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird die Dividendenpolitik hinterfragt werden.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr stimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch für die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr stimmen.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW beabsichtigt, gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zu stimmen. Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass die Gesellschaft im Jahr 2025 zwei Festpreisprojekte als Entwicklung von Software-as-a-Service-Plattformen neu qualifiziert und die Vergleichszahlen 2024 rückwirkend gemäß IAS 8.42 angepasst hat. Dies führte auch zu einer rückwirkenden Anpassung der vergütungsrelevanten Kennzahlen EBITDA und EPS, die sich dadurch zum Teil deutlich verringert haben. Soweit ersichtlich, kam es mangels eines sogenannten Performance Clawback in den Vorstandsverträgen jedoch nicht zu einer Rückforderung der für 2024 zu viel gezahlten Vergütungsbestandteile durch den Aufsichtsrat. Nach Einschätzung der DSW zeigt dieser Vorgang eine deutliche Schwäche des gegenwärtigen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder auf.
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW beabsichtigt, gegen die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu stimmen. Zwar weist das geänderte Vorstandsvergütungssystem gegenüber dem bisherigen System punktuelle Verbesserungen auf. Dazu zählen insbesondere eine Vergütungsstruktur, bei der der variable Teil der Ziel-Gesamtvergütung nun überwiegend langfristig ausgestaltet ist, sowie die Integration von ESG-Kriterien in die langfristige variable Vergütung. Aus Sicht der DSW verbleiben jedoch zentrale Kritikpunkte. So kommt es zu einer doppelten Incentivierung, da die Kennzahlen EBITDA und EPS sowohl in der kurzfristigen variablen Vergütung als auch in der langfristigen variablen Vergütung Verwendung finden. Zudem erscheinen die Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2024/25, das einem Teil der aktienorientierten langfristigen variablen Vergütung zugrunde liegt, nicht ausreichend ambitioniert. Schließlich sieht das Vergütungssystem keine ausreichenden Malus- und Clawback-Regelungen vor.
Aufhebung des nicht mehr benötigten Bedingten Kapitals 2015 und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Aufhebung des nicht mehr benötigten Bedingten Kapitals 2015 stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von adesso SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 21.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 04.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.