Hauptversammlung About You Holding AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 28. Februar 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 28. Februar 2023 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022/2023, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2023/2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2024/2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und zu Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Eine generelle, fünfjährige Ermächtigung des Vorstands, von der Möglichkeit des virtuellen HV-Formats Gebrauch zu machen, hält die DSW für nicht angemessen. Zwar wird diese  Ermächtigungsmöglichkeit in § 118a AktG im Rahmen einer „Kann“-Regelung vorgesehen. Die geplante Satzungsänderung macht aber nicht hinreichend deutlich, bei welchen Umständen von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. So wird nicht deutlich, ob auch Hauptversammlungen mit besonderen Maßnahmen wie z.B. strukturellen Änderungen wie Kapitalerhöhungen,  Squeeze Outs etc. auch virtuell durchgeführt werden dürfen. Zudem ist die zeitliche Ermächtigung mit fünf Jahren zu lang.


Die DSW spricht sich grundsätzlich gegen das Format der rein virtuellen Hauptversammlung aus. Die Ermächtigung für zwei Jahre ist zwar zeitlich nicht zu beanstanden. Es werden jedoch die Voraussetzungen nicht genannt, unter denen der Vorstand von seiner Ermächtigung Gebrauch machen wird. Eine Satzungsänderung zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung lehnt die
DSW auch weiterhin ab, wenn
o diese die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung direkt vorsieht, d.h. ohne den Vorstand zu ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird oder
o die Ermächtigung für einen Zeitraum von mehr als ein bis zwei Jahren beantragt wird oder
o die Ermächtigung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt wird aber in der Beschlussvorlage bzw. deren Begründung nicht erläutert wird, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorstand von der Ermächtigung Gebrauch machen wird oder
o in der Beschlussvorlage bzw. deren Begründung nicht erläutert wird, wie die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung konkret ausgestaltet und gewahrt werden.

Auch die Ermöglichung, dass der Aufsichtsrat an HVen virtuell teilnehmen darf, wenn er aus beruflichen oder persönlichen Gründen an einer physischen Teilnahme verhindert ist, ist abzulehnen. Denn wenn ein Aufsichtsrat sein Mandat aufgrund von beruflichen Gründen nicht wahrnehmen kann, hat er das Mandat niederzulegen. Persönliche Gründe sind selbstverständlich etwas
anderes.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


ABOUT_YOU_Einberufung_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von About You Holding AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 10.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 25.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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