Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Es sind rein wirtschaftliche Erwägungen, die am Ende alle Aktionärinnen und Aktionäre anstellen wollen. Zwar ist der Zwangscharakter des Kapitalschnitts kritisch zu sehen. Jedoch ist anzuerkennen, dass auch damit wohl der neuen Lage Rechnung getragen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von 4SC AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 17.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

WKN: A3E5C4
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.
