Hauptversammlung 3U HOLDING AG

  • 11:00 Uhr
  • Marburg
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Trotz eines Bilanzverlusts hat der Vorstand die Gesellschaft gut durch das schwierige Geschäftsjahr geführt. Deshalb bestehen keine Einwände, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.


zu 3.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nicht in gebührenderweise nachgekommen ist, weshalb dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird.


zu 4.
Es wird vorgeschlagen RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der 3 U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Hiergegen bestehen keine Bedenken – weder vor dem Hintergrund der Abschlussprüferrotation noch der Vergütung.


zu 5.
Es ist sinnig die OneTel Telecommunication GmbH in den Organkreis mit einzubeziehen, damit gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche phasengleich genutzt werden können. Darüber hinaus erwirtschaftet die Organgesellschaft einen positiven Jahresüberschuss, welcher ebenfalls somit steuerlich optimiert im Organkreis mitaufgenommen werden kann.


zu 6.
Das Vergütungssystem wird im Vergleich zu dem Vergütungssystem 2021 vereinfachter und homogener dargestellt. Insbesondere von der Differenzierung in der Vergütung zwischen dem Sprecher des Vorstands und den restlichen Vorstandsmitgliedern wird abgesehen.  


zu 8.
Der Bericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Er enthält die Darstellung der Vorjahresvergleiche und differenziert zwischen den jeweiligen Vergütungsbestandteilen.



TOP 7

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der 3U HOLDING AG

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW lehnt die Konzeption von Aufsichtsratsvergütungsmodellen mit einem variablen Vergütungsanteil (Tantieme in Bezug auf die bezahlte Dividende und Sondertantieme) grundsätzlich ab, da das Aufsichtsorgan in einem Festvergütungsmodell zur Sicherstellung der Unabhängigkeit vergütet werden sollte. Dieser Beschluss ist daher abzulehnen. Eine hinreichende Begründung, hiervon im Einzelfall abzuweichen, ist nicht dargetan. Deshalb sollte vorliegend ein marktübliches Vergütungsmodell durch die Gesellschaft zeitnah erarbeitet werden und in der nächsten HV zur Abstimmung gestellt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


3U_TO25.pdf
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Beschlüsse Stand: 02.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

3U_Ergebnis25.pdf
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