Hauptversammlung 2G Energy AG

  • 10:00 Uhr
  • Ahaus
  • Sonstige
TOP 2 - 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8 - 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 8
Ein Entsenderecht ist nicht zustimmungsfähig, da dies einen nicht akzeptablen Eingriff in Aktionärsrechte darstellt. Zudem gilt für Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtrat grundsätzlich die Beachtung der Cooling-Off-Period.  Diese Regel guter Unternehmensführung soll hier offenbar im Einzelfall nicht beachtet werden, ohne dass eine überzeugende Begründung vorgelegt wird.


zu TOP 9:
Die Grenzen zum Schutz vor Verwässerung werden nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere im Falle des Bezugsrechtsauschlusses wird die maximale Grenze von 10% des Grundkapitals nicht eingehalten.


zu TOP 10:
siehe TOP 9




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


2G_TO25.pdf
Download PDF (523 KB)

Beschlüsse Stand: 13.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

2G_Ergebnis25.pdf
Download PDF (23 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.