Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 8
Ein Entsenderecht ist nicht zustimmungsfähig, da dies einen nicht akzeptablen Eingriff in Aktionärsrechte darstellt. Zudem gilt für Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtrat grundsätzlich die Beachtung der Cooling-Off-Period. Diese Regel guter Unternehmensführung soll hier offenbar im Einzelfall nicht beachtet werden, ohne dass eine überzeugende Begründung vorgelegt wird.
zu TOP 9:
Die Grenzen zum Schutz vor Verwässerung werden nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere im Falle des Bezugsrechtsauschlusses wird die maximale Grenze von 10% des Grundkapitals nicht eingehalten.
zu TOP 10:
siehe TOP 9
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 13.06.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A0HL8N
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.