Hauptversammlung Wüstenrot & Württembergische AG

  • 10:00 Uhr
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Gewinnverwendungsvorschlag beinhaltet trotz der Unwägbarkeiten aus dem Ukraine-Krieg und dem gesamtwirtschaftlich herausfordernden Umfeld eine gegenüber dem Vorjahr konstante Dividende und erscheint deshalb als akzeptabel.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Entlastung von Vorstand ist angesichts des sehr guten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2022 gerechtfertigt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist angesichts des sehr guten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2022 gerechtfertigt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist transparent und verständlich.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2023 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2024

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Vorschlag, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer zu bestellen (TOP 6), ist vermutlich der Überlegung geschuldet, dass diese bereits in den vergangenen Jahren Abschlussprüfer war. Auf Grund der Vorwürfe gegen Ernst & Young im Zusammenhang mit der causa „Wirecard“ kommt nach den DSW Richtlinien eine Bestellung von Ernst & Young zum Abschlussprüfer jedoch nicht in Betracht.

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Ort)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Im Hinblick auf die vorgeschlagene Satzungsänderung unter TOP 7 (Virtuelle Hauptversammlung) bleiben die Kriterien für eine Entscheidung des Vorstands zugunsten einer virtuellen Hauptversammlung unklar. Darüber hinaus sehen die einschlägigen DSW Richtlinien  einen maximalen Zeitraum für die Ermächtigung des Vorstands für die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung von 2 Jahren vor. Nach den DSW Richtlinien kann dieser Satzungsänderung somit nicht zugestimmt werden.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass dieses die Bereitschaft besitzt, an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Nach den DSW Richtlinien kann daher der unter TOP 8 vorgeschlagenen Satzungsänderung, wonach es den Mitgliedern des Aufsichtsrates grundsätzlich gestattet sein soll, an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragungen teilzunehmen, soweit sie nicht den Vorsitz in der Hauptversammlung führen, nicht zugestimmt werden.

TOP 9

Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Wahl von Herrn Dr. Hagemann in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken.

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die vorgeschlagene Verkleinerung des Aufsichtsrates ist unter Kostengesichtspunkten sinnvoll.

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der W&W Asset Management GmbH vom 29. April 2008 in der Fassung vom 2. Mai 2021

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der W&W Asset Management GmbH soll Anforderungen der Finanzaufsicht Rechnung getragen werden, sodass auch hiergegen keine Einwände bestehen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


WuW-TO-Broschuere-03_1.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Wüstenrot & Württembergische AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 10.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 24.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WWAG_HV_2023_Uebersicht.pdf
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