Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts für die Vossloh Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des aktualisierten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wechsel im Aufsichtsrat, Anteilseignervertreter
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die freien Aktionäre werden mit der Abwahl des derzeitigen AR-Mitgliedes nicht mehr im AR vertreten sein.
Wechsel im Aufsichtsrat, Anteilseignervertreter
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Änderung der Satzung in Bezug auf die verlängerte Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlung stellt und mit Nein stimmen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Vossloh AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 24.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Vossloh AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.