Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (Jahresabschluss) und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2023, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA zum 30. Juni 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Einzelabschluss scheint rechtlich einwandfrei zu sein.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Nach wie vor bleibt hier die verhältnismäßig niedrige Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 23 % zu kritisieren. Angesichts der guten Entwicklung der KWS Saat könnten hier durchaus höhere Ausschüttungen erfolgen.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2022/2023
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Das Unternehmen hat sich sehr gut entwickelt. An der Unternehmenspolitik lässt sich nur wenig aussetzen; die wesentlichen Kennziffern sind erneut sehr gut. Negative Nachrichten gab es nicht in ernsthaftem Umfang. Aber nach wie vor bleibt man seit Jahrzehnten bei der viel zu niedrigen Ausschüttungsquote, obwohl seitens vieler Aktionäre und Aktionärsvertreter seit Jahrzehnten höhere Ausschüttungen gefordert werden.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Offenbar hat der Aufsichtsrat den Vorstand sehr gut überwacht und ausgewählt.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aufgrund der erheblichen Verwickelungen von Ernst & Young in den Wirecard-Skandal kann deren Wahl als Abschlussprüfer nicht unterstützt werden.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Das Vergütungssystem ist nachvollziehbar in seinen wesentlichen Kriterien und hinreichend transparent.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Das Vergütungssystem ist hinreichend transparent und leistungsabhängig. Leider sind die vorgesehenen Maximalvergütungen recht hoch. Angesichts der hervorragenden Entwicklung der KWS Saat in den letzten Jahren ist das aber verkraftbar.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von KWS SAAT SE & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.11.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 13.12.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.