Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 22.350.000,00 soll komplett als Dividende ausgeschüttet (EUR 1,50 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Hiergegen bestehen keine Einwände.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und somit spricht nichts gegen eine Entlastung.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen diese Vergütungssystem bestehen keine Einwände. Das System ist aus Sicht der DSW vertretbar und marküblich. Sowie werden ESG Kriterien mit 20% im STI berücksichtigt.
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen diese Vergütungssystem bestehen keine Einwände. Das System ist aus Sicht der DSW vertretbar und marküblich.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat der JOST Werke SE
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Ernst für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Ernst ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer und die Spall & Kölsch GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronberg, als Nachhaltigkeitsprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Prüferkosten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von JOST Werke AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 25.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von JOST Werke AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.