Hauptversammlung Deutz AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Einfügung einer neuen Ziffer 20a in die Satzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Grundsätzlich sieht die DSW kritisch, dass diese Beschlussfassung im Rahmen einer virtuellen HV gefasst werden soll. Die Auffassung, dass sich das virtuelle Format der Hauptversammlung im Zuge der Notfall-Regelung während der COVID-19-Pandemie bewährt hat kann so nicht geteilt werden.  Der Beschlussvorschlag ist nicht ausreichend konkret hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung möglicher virtueller Hauptversammlungen, sondern ist als pauschale Ermächtigung zu verstehen. Es wird nicht erläutert, wie die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen HV konkret ausgestaltet und gewahrt werden.

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Einfügung einer neuen Ziffer 19 Abs. 3 in die Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen gem. § 118 Abs. 3 AktG grundsätzlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die zur Abstimmung gestellten umfangreichen Ausnahmeregelungen sind nicht transparent und nicht auf virtuelle Hauptversammlungen begrenzt. „Unverhältnismäßig hoher Reiseaufwand“ ist kein konkretes, objektiv nachvollziehbares Kriterium.

TOP 10

Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023/I nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 2 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 11

Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023/II nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 12

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und eine damit zusammenhängende Satzungsänderung (Ziffer 4 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Bei den TOPs 10/11/12/13 handelt es sich um ein breites Spektrum von Vorratsbeschlüssen zu Kapitalmaßnahmen, die insbesondere mit Blick auf die mögliche Kombination und den möglichen Ausschluss von Bezugsrechten kritisch zu sehen sind (Mögliche Verwässerung des Anteilsbesitzes der Aktionäre). Speziell zu den hier unter TOP12 angesprochenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sind bezüglich Hintergrund, Zielsetzung und Risiken zusätzliche Erläuterungen erforderlich.

TOP 13

Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten ohne Wandelungs- oder Optionsrechte und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 14

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 15

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 15 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 16

Beschlussfassung über die Billigung des veränderten Systems der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der DEUTZ AG nach Maßgabe der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 15

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutz AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 14.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 04.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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