Hauptversammlung Deutsche Pfandbriefbank AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2022, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Satzungsänderung zur Ermöglichung der Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.

TOP 9

Satzungsänderung betreffend die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


pbb_HV_Einladung_0423_DE_final.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Pfandbriefbank AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 12.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 30.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.