Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Nach den allgemeinen DSW-Richtlinien sollte grundsätzlich eine Ausschüttung in Höhe von 50 % des Bilanzgewinns erfolgen. Eine Ausschüttung von deutlich weniger als 50 % des Gewinns muss jedenfalls mit einer nachvollziehbaren Begründung verbunden sein. Zum Beispiel können die finanzielle Lage des Unternehmens, die zukünftige Geschäftsstrategie (z. B. Investitionen) oder die Absicht einer nachhaltigen Ausrichtung (z. B. Entschuldung) einen Vortrag auf neue Rechnung sinnvoll erscheinen lassen.
Die Hauptversammlungsunterlagen der United Internet AG (Einladung, Geschäftsbericht) lassen jedoch keine nähere Begründung im Hinblick auf den Gewinnverwendungsvorschlag erkennen. Ohne Begründung werden rund 20 % des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet und rund 80 % auf neue Rechnung vorgeschlagen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auf Grund des positiven Jahresergebnisses gibt es keinerlei Bedenken gegen eine Entlastung des Vorstands. Die DSW stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Alle vorgeschlagenen Personen üben maximal zwei weitere Ämter in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien aus, so dass ihre zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Die qualitative Besetzung des Gremiums wie auch die Durchmischung mit weiblichen und männlichen Mitgliedern ist aus Sicht der DSW insgesamt zufriedenstellend.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Der Vergütungsbericht ist aus Sicht der DSW ausreichend klar und transparent gestaltet. Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats, ihre Zusammensetzung aus einer Festvergütung sowie kurz- und langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (STI/LTI) und die jeweilige Gewichtung werden nachvollziehbar und anhand tabellarischer Übersichten erläutert. Dabei werden die Vergütungen des Berichtsjahres (2024) und des Vorjahres (2023) zu jeder einzelnen Person beziffert. Für die erfolgsabhängigen Komponenten (STI/LTI) werden die zu Grunde liegenden Erfolgskriterien sehr ausführlich erläutert.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
In diesem Jahr wird über das Vergütungssystem des Vorstands erneut beschlossen. Das System bestehend aus einer monatlich ausgezahlten Festvergütung, sowie kurz- und langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (STI/LTI) ist wettbewerbsüblich und angemessen. Nebenleistungen zur Festvergütung (D&O-Versicherung, betriebliche Altersvorsorge nur in Form der Entgeltumwandlung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe der Arbeitgeberanteile…) werden in einem angemessenen Umgang gewährt. In den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder sind „Claw-Back-Regelungen“ vorgesehen, mit denen die variablen Vergütungen (STI/LTI) zurückgefordert werden können, was aus Sicht der DSW wichtig ist.
Bei Pflichtverletzungen im Organ-/Anstellungsverhältnis und infolgedessen einer Schadensersatzpflicht einzelner Mitglieder gegenüber der Gesellschaft kann die Erfüllung von Vergütungsansprüchen auch ganz oder teilweise verweigert werden.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auch, wenn es für die Unternehmenspolitik der Gesellschaft keine in Stein gemeißelte Garantieerklärung gibt, so hat die Gesellschaft hier aus Sicht der DSW ausreichend glaubhaft gemacht, dass sie auch zukünftig beim Präsenzformat bleiben wird, solange dies möglich ist.
Die DSW hat daher keine durchgreifenden Bedenken gegen die Ermächtigung und stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von United Internet AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 02.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.