Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellungen des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2025 für die Gesellschaft und den Konzern
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlung stellt und mit Nein stimmen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von KRONES AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 14.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von KRONES AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.