Hauptversammlung HelloFresh SE

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • MDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Dass die Gesellschaft trotz eines Bilanzgewinns erneut keine Dividende ausschüttet, war zu erwarten (und im Vorjahr angekündigt worden). Insofern ist der Gewinnverwendungsvorschlag vertretbar, allerdings wird die DSW insbesondere die künftige Ausschüttungspolitik hinterfragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gibt keinerlei Gründe, die Entlastung zu verweigern.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gibt keinerlei Gründe, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2023 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat stellt sich in bisheriger Besetzung zur Wiederwahl, womit Kontinuität gewahrt bleibt – was auch deshalb positiv ist, weil der Aufsichtsrat in dieser Zusammensetzung komplementäre Kompetenzen vereint.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Bericht zeichnet ein sehr umfängliches Bild der (durchaus diskussionswürdigen) Prämissen und Komponenten der Verfügung im Geschäftsjahr 2022. Da nicht das Vergütungssystem selbst zur Beschlussfassung ansteht, sondern lediglich der Bericht, kann hier zugestimmt werden.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung (Bestelldauer der Mitglieder des Aufsichtsrats)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Satzungsänderung ist im Sinne der Vereinheitlichung der Bestellungslaufzeiten vertretbar.

TOP 9

Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen Absatz 4 in § 14 der Satzung (Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer Hauptversammlung in virtueller Form)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Aufsichtsräte sollten grundsätzlich in Präsenz an den HVs und AR-Sitzungen teilnehmen. Es wird schon viel zu viel im virtuellen Raum durchgeführt. Gerade wenn auch die Hauptversammlungen virtuell durchgeführt werden, sollten nicht auch noch die Aufsichtsräte der Hauptversammlung fernbleiben. Zumindest die Aufsichtsräte sollten dann in die Lage versetzt werden, sich vom Unternehmen und vom Vorstand einen persönlichen Eindruck machen zu können.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HelloFresh SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 29.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 15.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

HV_2023_Abstimmungsergebnisse.pdf
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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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