Hauptversammlung HELLA GmbH & Co. KGaA

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TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, der einen Bilanzgewinn von EUR 327.101.297,91 ausweist, stimmen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,95 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Letztlich wird die DSW auch die Mitglieder des Gesellschafterausschusses für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6.1: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW wird der Wahl der Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.


TOP 6.2: Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW wird der Wahl der Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.



TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 stimmen. Zu den Gründen zählen unter anderem die erst im Vergütungsbericht 2024 nachträglich offengelegte Ermessensentscheidung des Gesellschafterausschusses, die kurzfristige variable Vergütung (STI) des Geschäftsführungsmitglieds Herrn Yves Andres für das Geschäftsjahr 2023 zu erhöhen, sowie der im Rahmen der Vertragsverlängerung zugesagte garantierte Zielerreichungsgrad von 100% für die kurzfristige variable Vergütung (STI) des Vorsitzenden der Geschäftsführung Herrn Bernard Schäferbarthold für das Geschäftsjahr 2024.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur weiterhin nicht ausreichend auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Ein wesentlicher Teil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) weist einen effektiven Bemessungszeitraum von weniger als drei Jahren auf, sodass die variable Vergütung insgesamt nicht überwiegend langfristig ausgestaltet ist. Zudem kommt es zu einer doppelten Incentivierung, da die Kennzahlen Operating Income-Marge und Netto Cashflow sowohl in der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) als auch in der langfristigen variablen Vergütung (LTI) Verwendung finden. Schließlich erscheint der dem Gesellschafterausschuss eingeräumte Ermessenspielraum, „nach billigem Ermessen eine positive oder negative Korrekturanpassung“ an allen variablen Vergütungskomponenten vorzunehmen, von dem dieser in der Vergangenheit auch bereits wiederholt Gebrauch gemacht hat, als zu weitreichend.

TOP 9

Wahlen zum Gesellschafterausschuss

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9.1: Wahl zum Gesellschafterausschuss - Dr. Martin Fischer
Die DSW wird für die Wahl von Herrn Dr. Martin Fischer in den Gesellschafterausschuss stimmen.


TOP 9.1: Wahl zum Gesellschafterausschuss - Olivier Lefebvre
Die DSW wird für die Wahl von Herrn Olivier Lefebvre in den Gesellschafterausschuss stimmen.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Hella_TO25.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HELLA GmbH & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 03.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 19.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Hella_Ergebnis25.pdf
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