Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die flatexDEGIRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Ausschüttungsquote liegt mit rd. 4% deutlich unterhalb der von der DSW geforderten Ausschüttungsquote von 50% des Ergebnisses je Aktie. Gerade angesichts des Ergebnisses für 2024 ist dies deutlich zu gering. Die DSW wird die künftige Dividendenpolitik auf der Hauptversammlung hinterfragen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Zu hinterfragen ist allerdings die vorgeschlagene Nichtentlastung des ehemaligen Vorsitzenden, Frank Niehage. Aus Sicht der DSW besteht derzeit kein Grund, ihm die Entlastung zu versagen. Daher wird die DSW bei TOP 3.5 mit NEIN stimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auch wenn die Vorgänge um die Abberufung von Herrn Niehage und die Veränderungen im Aufsichtsrat - auf beiden Seiten - mehr als unerfreulich waren und seinerzeit rd. 80 Mio. EUR Kursverlust verursacht haben, plant die DSW, den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, den Vergütungsbericht zu billigen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Grundsätzlich sehen wir, dass der Aufsichtsrat sich bemüht hat, das Vergütungssystem weiterzuentwickeln. Wir begrüßen die Herabsetzung der Maximalvergütung und die Abschaffung der Change-of-control-Klausel. Problematisch ist aus Sicht der DSW weiterhin die Ausgestaltung des LTI, der trotz Investorenkritik nicht überarbeitet wurde sowie die Rückwärtsbetrachtung des STI und der potenziell hohe Anteil an individuellen, nicht im Vorhinein klar publizierten Zielen. Unklar ist zudem, ob die Vergütungshöhen angepasst wurden. In Anbetracht der Tatsache, dass 30-45% der Zielvergütung auf den LTI entfallen, plant die DSW, gegen das Vergütungssystem zu stimmen.
Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats
keine Empfehlung
Es sollen drei neue Kandidaten für den fünfköpfigen Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, was einen Umbruch bedeutet. Zu hinterfragen wird sein, weshalb zwei bestehende Aufsichtsräte – neben Herrn Korbmacher, der sein Mandat niedergelegt hat – ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und ob ausreichend Digitalisierungsexpertise im Gremium vorhanden sein wird. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der HV abhängig machen.
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung des Vergütungssystems
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhandenen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021/I und 2021/II) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, teilweise mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2025) sowie über die Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025) sowie über die Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans zwischen der flatexDEGIRO AG als übernehmendem Rechtsträger und der flatex Projektgesellschaft Alpha AG als übertragendem Rechtsträger zur Gründung der flatexDEGIRO SE und entsprechende Feststellung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung zur Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stellt und mit Nein stimmen wird.
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) hinsichtlich der Möglichkeit zur Ausgabe elektronischer Aktien („E-Aktien“) sowie zur Vereinfachung von Eintragungen in das Aktienregister
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung zur Anpassung der Regelung über die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 28.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von flatexDegiro AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 29.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.