Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2023 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstandes, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen sowie eine entsprechende Ergänzung der Satzung in § 18 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da keinerlei Einschränkungen vorgegeben sind und der Zeitraum von 5 Jahren nicht den DSW Richtlinien entspricht.
Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeit zur Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung sowie eine entsprechende Ergänzung der Satzung in § 18 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Beschlussfassung über die Neufassung von § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 19.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Evonik Industries AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.