Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und des Bedingten Kapitals 2021 sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen mit Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2025 und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlung stellt und mit Nein stimmen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Bilfinger SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 01.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 14.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.