Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Wahl von Herrn Ingo Bank in den Aufsichtsrat stimmen. Auch für die Wiederwahl von Herrn Dr. Stefan Traeger in den Aufsichtsrat stimmen wird die DSW stimmen..
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
7.1
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.
7.2
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.
Beschlussfassung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
keine Empfehlung
Die DSW begrüßt ausdrücklich, dass sich die Gesellschaft in den Jahren 2023 bis 2025 für die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung entschieden hat und wertet dies als ein klares Bekenntnis zur Präsenzhauptversammlung. Die in der Begründung zur Beschlussfassung zur Erneuerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über das Format der Hauptversammlung erscheinen jedoch zu unkonkret und wenig verbindlich. Nach Ansicht der DSW kann eine virtuelle Hauptversammlung allein in konkreten, ausdrücklich benannten Ausnahmefällen (wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen oder konkrete Gefährdungslagen) in Betracht kommen. Die DSW wird Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt daher von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von AIXTRON SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 02.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 19.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.