Hauptversammlung Syzygy AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 8 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

2.    Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 4.849.710,65 soll in Höhe von 2.970.005,02 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,22 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 1.879.704,93 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft sehr genau und erwartet, dass das Aktionariat auch zukünftig entsprechend am Erfolg des Unternehmens beteiligt wird.


3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt. Die hohe Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte kann der Vorstand nicht beeinflussen, aber er konnte eine Umsatzsteigerung von 17 % erreichen.


4.    Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. An allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat vollständig teil.


5.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Shahid Sadiq
In fachlicher Hinsicht ist Herr Sadiq für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herrn Sadiq ist zwar auch Beiratsmitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


6.    Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Gegen die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, als neuen Abschlussprüfer bestehen keine Einwände. Der Wechsel wird befürwortet.


7.    Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.


10.    Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der diffferent GmbH
Die SYZYGY AG hält 100 % der Anteile an der diffferenz GmbH und somit gibt es keine Drittgesellschafter, welche hierdurch beeinflusst wären. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll aus steuerlichen Gründen abgeschlossen werden, was Synergien auslöst. Diesem Beschlussvorschlag kann daher zugestimmt werden. hat, kann diesem zugestimmt werden.



TOP 8 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

8.    Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen von § 8 Abs. (1a) der Satzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsenz stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft für den gesamten möglichen Zeitraum von 5 Jahren eine Ermächtigung ohne jede Einschränkung hinsichtlich der Beschlussqualität in die Satzung eintragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


9.    Beschlussfassung über die Ergänzung von § 9 Abs. (6) der Satzung um einen neuen Satz 2 betreffend die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung bei einer virtuellen Hauptversammlung
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass dieses die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche und gesundheitliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber andere Gründe nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


syzygy_TO_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Syzygy AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 11.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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