Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Trotz eines teilweisen Rückgangs der Finanzkennzahlen hat der Vorstand die Gesellschaft gut durch das schwierige Geschäftsjahr geführt, deshalb bestehen keine Einwände, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.
zu 3.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nicht in gebührenderweise nachgekommen ist, weshalb dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird.
zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Die 5-Jahresgrenze für die interne Rotation ist noch nicht berührt. Auch in sonstigen Belangen stehen einer Bestellung von Forvis Mazars keine Bedenken entgegen.
zu 5.
Gegenstand der Beschlussfassung ist die hinreichende Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts. Die Darstellung der Vergütung ist hinreichend klar und verständlich. Dazu beinhaltet er alle erforderlichen Angaben. Auch ist die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte branchenüblich. Aufgrund des Vorgenannten stehen der Billigung des Vergütungsberichts keine Bedenken entgegen.
zu 6.
Trotz der Zugehörigkeit der Kandidaten zum WPP-Umfeld bestehen nach den vorliegenden Informationen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Ablehnung nach den DSW-Abstimmungsrichtlinien. Die fehlende Unabhängigkeit vom Großaktionär wurde transparent offengelegt.
zu 7.
Die vorgesehene Ermächtigung enthält zwar Bezugsrechtsausschlüsse, die Gesellschaft begrenzt deren Nutzung jedoch ausdrücklich auf die aus DSW-Sicht maßgebliche 10 %-Schwelle. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Zustimmung vertretbar.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Syzygy AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.