Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
TOP 9:
Hier geht es um die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung. Diese soll zwar einem Vorstandsvorbehalt unterliegen, aber für 5 Jahre gelten. Dies widerspricht den Richtlinien der DSW. Darüber hinaus erfolgt keine zureichende Interessenabwägung.
TOP 10:
Hier soll darüber abgestimmt werden, ob der Aufsichtsrat im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen kann. Zwar ist grundsätzlich eine physische Anwesenheit gewünscht. Die Begründung der Ausnahmen dürfte allerdings unzureichend sein, da auch eine unangemessene Reisedauer bzw. eine virtuelle Hauptversammlung zur Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung führen kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SURTECO GROUP SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 25.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 19.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.