Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2 Bilanzgewinn
Die DSW stimmt dem Beschlussvorschlag zu, hinterfragt aber die Dividendenpolitik.
TOP 3 Entlastung Vorstand und
TOP 4 Entlastung AR
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken – die DSW stimmt zu.
TOP 5 Wahl Abschlussprüfer
Die DSW stimmt der Bestellung des Abschlussprüfers zu.
Satzungsänderung vHV
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird gegen die Satzungsänderung stimmen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf fünf Jahre und widerspricht damit den Richtlinien der DSW, die eine Begrenzung auf ein oder zwei Jahre vorsehen. Zudem sind uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV zu unkonkret. Die DSW möchte darüber hinaus eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (beispielsweise Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, BGAV, Squeeze Out, Delisting o. ä.).
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SMT Scharf AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 10.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 27.10.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.