Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Top 2 und 3: Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Top 4: Die DSW wird die Wahl von Rödl & Partner zum Abschlussprüfer unterstützen.
Top 5: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine grundlegenden Bedenken: Die DSW wird zustimmen.
Top 6 und 7: Gegen die Billigung von Vergütungsbericht und Vergütungssystem bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG“
keine Empfehlung
Das Abstimmungsverhalten wird von in der Hauptversammlung zu klärenden Fragen abhängig gemacht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 20.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: 575198
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

