Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Grundsätzlich ist eine aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik zu begrüßen. Es ist aber ungewöhnlich, eine bestimmte Gewinnausschüttung bezogen auf einen Einzelfall über eine Satzungsänderung festzuschreiben („Lex Trade Republic“). Die Entscheidung über die Gewinnausschüttung obliegt im Regelfall der Hauptversammlung. Die vorgeschlagene Satzungsänderung greift sozusagen der Entscheidung einer zukünftigen Hauptversammlung vor, bzw. schränkt den Entscheidungsspielraum erheblich ein. TOP6 ist daher abzulehnen, sofern nicht überzeugende Argumente vorgelegt werden und ergänzende Erläuterungen erfolgen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 08.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.