Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 7.1 Ablehnung, da keinerlei Einschränkungen vorgegeben sind und der Zeitraum von 5 Jahren nicht den DSW Richtlinien entspricht
zu 7.2 Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SIMONA AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 20.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 02.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.